Page 9 - Kugelschienenführungen
P. 9

Allgemeine Produktinformation  | Kugelschienenführungen   9





        Richtlinien und Normen
        Rexroth Kugelschienenführungen BSHP eignen sich für dynamische lineare Anwendungen die zuverlässig und hoch präzise
        ausgeführt werden. Die Werkzeugmaschinenindustrie und andere Branchen müssen eine Reihe von Normen und Richtli-
        nien beachten. Weltweit unterscheiden sich diese Vorgaben erheblich. Daher ist es zwingend notwendig sich mit den
        regional gültigen Normen und Richtlinien vertraut zu machen.


        DIN EN ISO 12100
        Diese Norm beschreibt die Sicherheit von Maschinen – Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung. Sie
        beschreibt einen Gesamtüberblick und enthält
        eine Anleitung über die entscheidende Entwicklung für Maschinen und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.



        Richtlinie 2006/42/EG
        Diese Maschinenrichtlinie beschreibt die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
        für Konstruktion und Herstellung von Maschinen. Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu
        sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheitsund
        Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss unter Berücksichtigung
        der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.




        Richtlinie 2001/95/EG
        Diese Richtlinie beschreibt die Allgemeine Produktsicherheit für alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden und für die
        Verbraucher bestimmt sind oder voraussichtlich von ihnen benutzt werden, einschließlich der Produkte, die von den Ver-
        brauchern im Rahmen einer Dienstleistung verwendet werden



        Richtlinie 1999/34/EG
        Diese Richtlinie beschreibt die Haftung von fehlerhaften Produkten und ist gültig für bewegliche industriell hergestellte
        Sachen, unabhängig davon, ob sie in eine andere bewegliche Sache oder in eine unbewegliche Sache eingearbeitet wurden
        oder nicht.



        Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
        Diese Richtlinie beschreibt die Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und
        Zubereitungen. Stoffe sind chemische Elemente und deren Verbindungen, wie sie natürlich vorkommen oder in der Produk-
        tion anfallen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen.























                                                                                     R999000464/2020-10,  Bosch Rexroth AG
   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13   14