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        Richtlinien und Normen

        Rexroth Gewindetriebe eignen sich für dynamische lineare Anwendungen die zuverlässig und präzise bewegt und posi-
        tioniert werden. Die Werkzeugmaschinenindustrie und andere Branchen müssen eine Reihe von Normen und Richtlinien
        beachten. Weltweit unterscheiden sich diese Vorgaben erheblich. Daher ist es zwingend notwendig sich mit den regio-
        nal gültigen Normen und Richtlinien vertraut zu machen.

        DIN EN ISO 12100
        Diese Norm beschreibt die Sicherheit von Maschinen – Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung.
        Sie beschreibt einen Gesamtüberblick und enthält eine Anleitung über die entscheidende Entwicklung für Maschinen
        und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.                                                                       Kugelgewindetriebe BASA

        Richtlinie 2006/42/EG
        Diese Maschinenrichtlinie beschreibt die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
        für Konstruktion und Herstellung von Maschinen. Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu
        sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesund-
        heitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung
        konstruiert und gebaut werden.

        Richtlinie 2001/95/EG
        Diese Richtlinie beschreibt die Allgemeine Produktsicherheit für alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden und für
        die Verbraucher bestimmt sind oder voraussichtlich von ihnen benutzt werden, einschließlich der Produkte, die von den
        Verbrauchern im Rahmen einer Dienstleistung verwendet werden.


        Richtlinie 1999/34/EG
        Diese Richtlinie beschreibt die Haftung von fehlerhaften Produkten und ist gültig für bewegliche industriell hergestellte
        Sachen, unabhängig davon, ob sie in eine andere bewegliche Sache oder in eine unbewegliche Sache eingearbeitet
        wurden oder nicht.

        Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
        Diese Verordnung beschreibt die Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe
        und Zubereitungen. Stoffe sind chemische Elemente und deren Verbindungen, wie sie natürlich vorkommen oder in der
        Produktion anfallen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen beste-
        hen.


























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